Neue Versicherungssumme: € 125.000,– mit Index wie bisher
Überarbeitung der ARB, ab 1.3.2015 -> ARB 2015
Produktverbesserungen (Auszug):
- Neuer Rechtsschutzbaustein – Steuer-Rechtsschutz – Art. 28 in den ARB; für Klagen -> VfGH, VwGH; keine Deckung für Berufungen gegen den Steuerbescheid vor dem unabhängigen Finanzsenat.
- Einschluss der außergerichtlichen Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in den Arbeitsgerichts-Rechtsschutzbaustein (Art.20, Pkt. 2.1. ARB); Inanspruchnahme höchstens einmal pro Kalenderjahr und ist mit 1,25% der Versicherungssumme pro Schadenfall gedeckelt.
- Einschluss des – Herausgabe-Rechtsschutz – in den Art. 17, Pkt. 2.1. (Schadenersatz-RS – Fahrzeug-RS) für die Geltendmachung von dinglichen Herausgabeansprüchen, die versicherte Motorfahrzeuge und Zubehör betreffen und in den Art.19, Pkt. 2.1. (Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz) für die Geltendmachung von dinglichen Herausgabeansprüchen an beweglichen körperlichen Sachen.