muki – neue Regelung bei Dauerrabattübernahme

Im Rahmen der Dauerrabattdiskussion hat sich die muki für den Kunden um eine neue Lösung der Situation bemüht.

Der Dauerrabatt wird bis zu einer muki-Jahresbruttoprämie übernommen und setzt eine 10-jährige Vertragslaufzeit voraus. Der Kunde bekommt pro Jahr einen Sondernachlass in Höhe von 1/10 der Vorversicherer-Dauerrabattrückforderung. Dies bedeutet, dass sich die jährliche muki-Prämie um den Betrag von 1/10 des übernommenen Dauerrabattes reduziert.

Ein Beispiel:
Dauerrabattrückforderung € 80,00 (1/10 = € 8,00)
Muki-Prämie € 150,00/Jahr
Neue Muki-Prämie nach Dauerrabattzahlung des Kunden € 150,00 – € 8,00 = € 142,00

Bei Gewährung eines Nachlasses darf die Mindestprämie nicht unterschritten werden.

Voraussetzung dafür ist, dass vom Kunden der Dauerrabatt der Vorversicherung einzubezahlen ist. Als Nachweis benötigen wir die Zahlungsbestätigung und das Forderungsschreiben der Vorversicherung.

  • Es sind keine Übernahmeerklärungen notwendig.
  • Der Kunde hat die Höhe der Rabattübernahme über die Laufzeit seines Vertrages selbst in der Hand.

Quelle: Muki