Bürobetrieb & Zulassungsstellen

Sehr geehrte Kunden!

Ab sofort ist wieder eingeschränkter Bürobetrieb möglich! (Mundschutz, Sicherheitsabstand, …)

Die KFZ-Zulassungsstellen sind wieder in Betrieb!

Bitte beachten Sie, dass teilweise ein Termin auf der Zulassungsstelle nötig ist – ansonsten ist ev. mit Wartezeiten zu rechnen!

Stand 04.05.2020:
– Die Wüstenrot Zulassungsstelle Tulln arbeitet bereits ohne Voranmeldung.
– Die Uniqa Zulassungsstelle Klosterneuburg arbeitet derzeit mit Terminvergabe

Dies gilt auch besonders für die Behebung von hinterlegten Kennzeichen oder den Wechsel von WU/TU auf KG-Kennzeichen!

Bringen Sie unbedingt einen Mundschutz mit und beachten sie den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand!
Weitere mögliche Einschränkungen sind bei der jeweiligen Zulassungsstelle ausgehängt.


Bleiben Sie gesund!
Liebe Grüße
Peter Schindler

KFZ – motorbezogene Versicherungssteuer − neu ab 1.10.2020

Die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer (MVSt) hängt von der Leistung (kW/PS) des Verbrennungsmotors ab und gilt für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht.

Für ab 01.10.2020 erstmalig zugelassene PKW und LKW bis 3,5 Tonnen und Motorräder wird in der neuen Bemessungsgrundlage zusätzlich der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs berücksichtigt.

Neu: Es wird für Erstzulassungen ab 01.10.2020 bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlweise kein Unterjährigkeitszuschlag mehr verrechnet!

Die VAV Versicherung AG bietet die Möglichkeit, die neue motorbezogene Versicherungssteuer mit Gültigkeit ab 1. Oktober 2020 bereits jetzt online zu berechnen.
Einfach hier klicken und loslegen.

-> Für bestehende Fahrzeuge ändert sich nichts.

Quelle: VAV Versicherung AG

Carglass – reduzierte Selbstbehalte bei Ihrem Kaskovertrag

Seit Anfang September 2017 haben wir eine Sondervereinbarung mit Carglass getroffen und können Ihnen (in Verbindung mit den meisten Kaskoversicherungen) damit besondere Konditionen anbieten!
Berufen Sie sich einfach im Zuge einer Terminvereinbarung auf die Sonderkonditionen der Schindler & Partner KG – und schon sind Sie dabei!
Als besonderen Service bieten wir diesen Vorteil nicht nur unseren Kunden – nein – JEDER darf österreichweit diesen Bonus nutzen!

Carglass Austria

Carglass Filialsuche

Kennzeichenausfolgung ohne Versicherungsbetätigung

 

Kennzeichenausfolgungen ohne Versicherungsbestätigung
Im Bereich der Kfz-Zulassung gibt es eine wesentliche Neuerung:
Ab Montag, den 03. April 2017, müssen für Kennzeichenausfolgungen keine Versicherungsbestätigungen mehr in den Zulassungsstellen vorgelegt werden.
Ausnahme: Nur wenn ein Aufhebungsverfahren im hinterlegten Zustand anhängig ist, so z. B. im Fall einer Nichthaftungsanzeige gemäß §61/3 KFG, muss eine Versicherungsbestätigung vorgelegt werden.
Wie ist die neue Vorgehensweise?
Die Versicherungsbestätigung wird in der Zulassungsstelle zum Zeitpunkt der Hinterlegung deaktiviert und bei der Ausfolgung wieder aktiviert. Somit ist es auch nicht mehr möglich, dass im Zuge einer Ausfolgung eine andere Versicherungsbestätigung als im Zulassungsprogramm angeführt verwendet wird. Der Wechsel des Versicherers ist daher im Zuge dieses Vorganges nicht möglich.
Die Vorteile: Der Kunde ist unabhängig und kann sich jederzeit an die Zulassungsstelle wenden. Zusätzlich profitieren Versicherer und Vertriebspartner sowie Zulassungsstellen von einem geringeren Verwaltungsaufwand und ersparen sich außerdem noch Zeit.

Quelle: HDI Versicherung

VAV – neuer KFZ Tarif 2015

Die Highlights:
– Sehr attraktive Prämien für Freizeitfahrer: Bis zu 30 % Nachlass für eine Fahrleistung von weniger als 10.000 km pro Jahr. In den Städten Wien, Linz, Innsbruck, Salzburg, Graz, Klagenfurt und St. Pölten auch bei einer Motorisierung über 81 kW.
– Fahranfänger profitieren: Die Prämien in der Stufe 9 um 10 % gesenkt.
– E-Auto Paket in der Kaskoversicherung: Umfangreicher Versicherungssschutz für Akkus und Ladekabel von E-Autos und Elektro-Hybrid-Fahrzeugen. Ebenfalls mitversichert sind Bedienungsfehler.

Wüstenrot – neuer KFZ-Tarif 3/2015

Haftpflicht

  • Wertanpassung zur jeweiligen Hauptfälligkeit für Kfz-Haftpflicht und Kfz-Kasko (bislang Anpassung zum Stichtag 1.5. für Kfz-Haftpflicht und Rechtsschutz )
  • 3 Jahre Prämiengarantie für Neuverträge und bei Fahrzeugwechsel (nicht bei Tarifwechsel und Wechselkennzeicheneinschluss)
  • Pauschal-Versicherungssummen 7 Mio. Euro (unverändert) (Beitragserhöhung 6%)
  • 12 Mio. Euro (statt 10 Mio. Euro) (Beitragserhöhung gegenüber 10 Mio. Euro nur 2,9%)
  • 20 Mio. Euro (statt 15 Mio. Euro) (Beitragserhöhung gegenüber 15 Mio. Euro nur 0,3%)
  • Beitragsfreie Zusatzleistungen wie bisher!

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