Kennzeichenausfolgung ohne Versicherungsbetätigung

 

Kennzeichenausfolgungen ohne Versicherungsbestätigung
Im Bereich der Kfz-Zulassung gibt es eine wesentliche Neuerung:
Ab Montag, den 03. April 2017, müssen für Kennzeichenausfolgungen keine Versicherungsbestätigungen mehr in den Zulassungsstellen vorgelegt werden.
Ausnahme: Nur wenn ein Aufhebungsverfahren im hinterlegten Zustand anhängig ist, so z. B. im Fall einer Nichthaftungsanzeige gemäß §61/3 KFG, muss eine Versicherungsbestätigung vorgelegt werden.
Wie ist die neue Vorgehensweise?
Die Versicherungsbestätigung wird in der Zulassungsstelle zum Zeitpunkt der Hinterlegung deaktiviert und bei der Ausfolgung wieder aktiviert. Somit ist es auch nicht mehr möglich, dass im Zuge einer Ausfolgung eine andere Versicherungsbestätigung als im Zulassungsprogramm angeführt verwendet wird. Der Wechsel des Versicherers ist daher im Zuge dieses Vorganges nicht möglich.
Die Vorteile: Der Kunde ist unabhängig und kann sich jederzeit an die Zulassungsstelle wenden. Zusätzlich profitieren Versicherer und Vertriebspartner sowie Zulassungsstellen von einem geringeren Verwaltungsaufwand und ersparen sich außerdem noch Zeit.

Quelle: HDI Versicherung