Uniqa/VVD – neue KFZ-Tarife ab 1. März 2015

Die neue KFZ-Tarifgeneration der Uniqa bringt nicht nur Verbesserungen mit sich:

Allgemeine Änderungen

  • Besserstellung bei den Bedingungen zum AutoPLUS24service: Hier werden nun auch bei einem Totalschaden die Kosten des Rück- oder Weitertransports übernommen sofern dem Versicherungsnehmer das Vorliegen dieses Totalschadens unverschuldet oder lediglich infolge leichter Fahrlässigkeit nicht bewusst war (ABAP 2015 Art.2 Pkt.6).
  • KFZ Haftpflicht 
    • Mit dem Tarif 2015 werden Prämienansätze in der Haftpflicht um 2,7 % angepasst.
    • Die Brutto-Prämie für das YoungDrive Produkt erhöht sich dadurch auf monatlich 66,54 (Haftpflicht inkl. Lenkerschutz).
  • KFZ Kasko 
    • Die Prämienansätze des Kaskotarifes wurden mit dem Tarif 2015 um 2,5 % angehoben.
    • Der Standard (einfache) Selbstbehalt wird von derzeit von 330,- auf 350,- Euro angehoben.
    • Die Deckung “indirekter Blitzschlag” ist in der Kasko ab dem Tarif 2015 prämienfrei mitversichert. Diese Deckungserweiterung ist in den Versicherungsbedingungen ABBKU 2015 und ABBKF 2015 festgehalten.
  • Volkswagen Versicherungsdienst VVD Die Besserstellung für VVD Verträge: Im Schadenfall 50,- Euro weniger Selbstbehalt in der Kasko, wenn die Reparatur in einer VW Konzernwerkstätte durchgeführt wird entfällt mit Einsatz des neuen Tarifes.